Der erste Schritt zur Anmietung einer Wohnung ist die Kontaktaufnahme mittels des Kontaktformulars oder ein telefonischer Anruf. Danach bitten wir Sie zu einem kurzen Gespräch in die Geschäftsstelle, wo Sie weitere Informationen und einen Fragebogen erhalten. Hier erfahren Sie auch welche Haustiere unter welchen Bedingungen in der Wohnung gehalten werden können. Hierzu können Sie sich schon vorab in unserer Hausordnung informieren. Sobald der Fragebogen wieder bei uns vorliegt wird geprüft, ob wir Ihnen sofort eine Wohnung anbieten können, oder ob wir Sie in eine Warteliste aufnehmen müssen. In jedem Fall werden Sie informiert.
Wenn wir Ihnen sofort eine Wohnung anbieten, benötigen wir weitere Unterlagen wie Gehaltsnachweise, Mietschuldenfreiheitserklärung des Vorvermieters, und eine Schufa-Auskunft, die wir auch in der Genossenschaft für Sie beantragen können.
Ist die Anmietung einer Wohnung in unserer Genossenschaft möglich, ist es erforderlich, dass Sie Mitglied der Genossenschaft werden und somit Ihre Geschäftsanteile erwerben und die sonstigen Voraussetzungen erfüllen.
Dazu ist ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 80,00 € zu zahlen sowie ein Pflichtanteil in Höhe von 155,00 € zu erwerben. Darüber hinaus müssen Sie bei der Anmietung einer Wohnung, also bei Unterzeichnung des Mietvertrages, entsprechend der Wohnungsgröße weitere Anteile an der Genossenschaft erwerben. Diese setzen sich wie folgt zusammen
1-Zimmer-Wohnung |
≤ 40 m² |
= |
4 Geschäftsanteile |
= 620,00 Euro |
1-Zimmer-Wohnung |
> 40 m² |
= |
5 Geschäftsanteile |
= 775,00 Euro |
1 ½-Zimmer-Wohnung |
≤ 50 m² |
= |
5 Geschäftsanteile |
= 775,00 Euro |
1 ½-Zimmer-Wohnung |
> 50 m² |
= |
6 Geschäftsanteile |
= 930,00 Euro |
2-Zimmer-Wohnung |
≤ 55 m² |
= |
6 Geschäftsanteile |
= 930,00 Euro |
2-Zimmer-Wohnung |
> 55 m² |
= |
7 Geschäftsanteile |
= 1.085,00 Euro |
2-Zimmer-Wohnung |
> 65 m² |
= |
8 Geschäftsanteile |
= 1.240,00 Euro |
2 ½-Zimmer-Wohnung |
≤ 75 m² |
= |
7 Geschäftsanteile |
= 1.085,00 Euro |
2 ½-Zimmer-Wohnung |
> 75 m² |
= |
9 Geschäftsanteile |
= 1.395,00 Euro |
2 2/2-Zimmer-Wohnung |
≤ 80 m² |
= |
8 Geschäftsanteile |
= 1.240,00 Euro |
2 2/2-Zimmer-Wohnung |
> 80 m² |
= |
10 Geschäftsanteile |
= 1.550,00 Euro |
3-Zimmer-Wohnung |
≤ 75 m² |
= |
8 Geschäftsanteile |
= 1.240,00 Euro |
3-Zimmer-Wohnung |
> 75 m² |
= |
9 Geschäftsanteile |
= 1.395,00 Euro |
3 ½-Zimmer-Wohnung |
≤ 80 m² |
= |
9 Geschäftsanteile |
= 1.395,00 Euro |
3 ½-Zimmer-Wohnung |
> 80 m² |
= |
10 Geschäftsanteile |
= 1.550,00 Euro |
4 Zimmer-Wohnung |
≤ 95 m² |
= |
10 Geschäftsanteile |
= 1.550,00 Euro |
4 Zimmer-Wohnung |
> 95 m² |
= |
12 Geschäftsanteile |
= 1.860,00 Euro |
4 ½-Zimmer-Wohnung |
≤ 110 m² |
= |
11 Geschäftsanteile |
= 1.705,00 Euro |
4 ½-Zimmer-Wohnung |
> 110 m² |
= |
13 Geschäftsanteile |
= 2.015,00 Euro |
1 Garage/Stellplatz |
|
= |
1 Geschäftsanteil |
= 155,00 Euro |
Reihenhaus |
< 130 m² |
= |
21 Geschäftsanteile |
= 3.255,00 Euro |
Reihenhaus |
> 130 m² |
= |
23 Geschäftsanteile |
= 3.565,00 Euro |
Mit dem Erwerb der Genossenschaftsanteile und Ihrem Eintritt in die Genossenschaft werden Sie ordentliches Mitglied der Wohnungsgenossenschaft Königs Wusterhausen und verfügen dann natürlich über die gleichen Rechte und Pflichten wie jedes unserer Mitglieder. Die genauen Privilegien und Pflichten der Mitglieder sind in Satzung ausführlich erläutert.
Gern sind wir persönlich für Sie und Ihr Anliegen da. Sie erreichen uns per E-Mail, Telefon und Post!
Nach vorheriger Terminvereinbarung unter 03375-2416-0 kann ein persönliches Gespräch mit Ihrem Ansprechpartner in unserer Geschäftsstelle stattfinden.
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr
Wohnungsgenossenschaft Königs Wusterhausen eG
Heinrich-Heine-Straße 38a
15711 Königs Wusterhausen
Telefon: (03375) 24 16 - 0
Telefax: (03375) 24 16 - 19
E-Mail:
Sollten Sie Interesse an einer der angebotenen Wohnungen haben bzw. weitere Informationen wünschen, so nutzen Sie gern unser Anfrageformular!
Unser aktuellen Datenschutzbestimmung finden sie hier.
Gemeinsam Ziele zu erreichen, ist ein moderner Gedanke. Die Genossenschaft ist dabei eine Rechtsform, die genau diesem Ziel einen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen gibt. Diese Form der Kooperation kommt immer dann zum Tragen, wenn das Erreichen eines wirtschaftlichen Ziels (wie zum Beispiel die Bewirtschaftung vieler Wohnungen) die Leistungsfähigkeit eines Einzelnen übersteigt. In diesem Fall kommt die Gründung einer Genossenschaft in Frage, in der man gemeinsam am Markt auftritt, um beispielsweise günstigere Konditionen bei Lieferanten und Partnern zu erhalten.
In einer Genossenschaft schließen sich die Mitglieder freiwillig zusammen, um gemeinsam zu wirtschaften. Dabei soll die wirtschaftliche Förderung aller Mitglieder aus eigener Kraft und nicht durch Unterstützung Dritter bzw. des Staates gelingen. Die Genossenschaft wird von Personen geführt (Vorstand und Aufsichtsrat), die selbst Mitglied der Genossenschaft sind. Die grundsätzlichen Entscheidungen werden in der Genossenschaft in der Generalversammlung der Mitglieder getroffen. Hier hat jedes Mitglied unabhängig von seiner Kapitalbeteiligung nur eine Stimme. Dadurch ist die Genossenschaft vor der Dominanz einzelner Mehrheitseigner und damit auch vor "feindlichen Übernahmen" geschützt.
Auch wenn es oft ein Hintergedanke ist, so ist die Genossenschaft keineswegs eine Erfindung des Sozialismus. Seit nunmehr 150 Jahren gibt es diese Form des Wirtschaftens in den unterschiedlichsten Branchen. Besonders im Bereich der Wohnungswirtschaft haben sich Genossenschaften gebildet, aber auch im Einzelhandel, Handwerk oder im Finanzwesen ist dies eine gelebte Form der Zusammenarbeit. Mehr als 7.500 Unternehmen in Deutschland sind in dieser Rechtsform organisiert.
Alle Genossenschaften haben gemeinsam, dass die Mitglieder zugleich Eigentümer und Kunden ihrer Genossenschaft sind. Das so genannte "Identitätsprinzip" unterscheidet eine Genossenschaft von allen anderen Formen der kooperativen Zusammenarbeit. Jeder hat das Recht sich bei Entscheidungen, Planungen und Vorhaben einzubringen und profitiert mit seiner Mitgliedschaft vom gemeinsamen Wirtschaften.
Besonders an Genossenschaften ist zudem, dass diese zur wirtschaftlichen Förderung ihrer Mitglieder unterhalten werden. Im Vordergrund steht somit der genossenschaftliche Förderzweck und nicht die Zahlung einer Rendite. Dies bedeutet jedoch keineswegs, dass Genossenschaften keine Gewinne erwirtschaften. Auch eine Genossenschaft muss sich marktkonform und betriebswirtschaftlich effizient verhalten, um im Wettbewerb bestehen und die Mitglieder langfristig fördern zu können.
Jede Genossenschaft gehört einem gesetzlichen Prüfungsverband an. Dieser Genossenschaftsverband nimmt in regelmäßigen Zeitabständen eine Jahresabschlussprüfung vor. Dabei werden nicht nur die wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft, sondern auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Der Prüfungsverband betreut darüber hinaus seine Mitgliedsgenossenschaften in betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragen. Die regelmäßige Prüfung schützt die Geschäftspartner und Mitglieder vor finanziellem Schaden. Die Genossenschaft ist auch aus diesem Grund seit vielen Jahren die mit Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.
Genossenschaften sind weltweit akzeptiert
Die Genossenschaft ist nicht nur in Deutschland bekannt, sondern in vielen Ländern als Gesellschaftsform verbreitet. Durch ihr solidarisches Grundprinzip findet sie immer mehr Anhänger. Die UNO mit Generalsekretär Ban-Ki Moon nennen sie eine der wichtigsten Formen der modernen Wirtschaft. Weltweit gibt es 800 Millionen Genossenschaftsmitglieder in über 100 Ländern. Mehr als 100 Millionen Arbeitsplätze werden von Genossenschaften bereitgestellt. Kreditgenossenschaften, ländliche und gewerbliche Genossenschaften fördern in allen Regionen der Welt die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder und leisten damit einen wertvollen Beitrag für die Regionen. Sie unterstützen die Wirtschaftskreisläufe vor Ort und sorgen für lokale Beschäftigung.
In unserer Wohnungsgenossenschaft können Sie Mitglied werden, wenn Sie eine Wohnung bei uns mieten. Dafür hat jede natürliche oder juristische Person die Möglichkeit, mit einem Antrag auf Mitgliedschaft einzutreten. Dabei ist ein Eintrittsgeld in die Genossenschaft von 80,00 € zu entrichten und mindestens ein Geschäftsanteil in Höhe von 155,00 €. Für Ehepartner und Kinder des Genossenschaftsmitgliedes entfallen diese Beträge. Als Genossenschaftsmitglied haben Sie die laut Satzung festgelegten Rechte und Pflichten und sind an den Entscheidungen über die Aktivitäten der Genossenschaft eingebunden. Die genauen Informationen und Abläufe dazu finden Sie auch in unserer Satzung, welche Sie hier herunterladen können.
Sind Sie neugierig geworden? Wir erklären Ihnen gern die Chancen und Möglichkeiten einer Mitgliedschaft persönlich! Fragen Sie uns einfach!
Weitere Informationen zu Genossenschaften finden Sie auch im Web unter www.genossenschaften.de
Hauptzweck und Ziel unserer heutigen Genossenschaft ist es natürlich, wie seit fast 60 Jahren für unsere Mitglieder bezahlbare und moderne Wohnungen bereitzustellen. Dafür nutzen wir nicht nur einen Bestand von über 1.400 Wohnungen, sondern planen und realisieren auch immer wieder neue Wohngebäude, um der großen Nachfrage gerecht zu werden.
Zu unseren Aufgaben zählen dabei Wohnungsbau, Vermietung, Verwaltung, Instandhaltung und Modernisierung des Bestandes sowie anfallende Reparaturen, Pflege der Außenanlagen des Bestandes und die Geschäftsführung der Genossenschaft.
Die Geschicke der Genossenschaft bestimmen dabei natürlich unsere Mitglieder unter anderem in der Mitgliederversammlung und wiederum in deren Auftrag der Aufsichtsrat und der Vorstand der Genossenschaft sowie die Mitarbeiter der Geschäftsstelle in der Heinrich-Heine-Straße 38a.
hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen. Er vertritt die Genossenschaft gegenüber dem Vorstand.
Der Aufsichtsrat besteht aus dem Vorsitzenden – Herrn Wolfgang Vogel und den Mitglieder Herrn Hagen Schwarz (stellvertretender Vorsitzender), Frau Martina Kranich (Schriftführer), Herrn Wilfried Nillert (stellvertretender Schriftführer), Frau Gabriele Riech und Herrn Roman Petereins.
leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung unter den Beschränkungen, die Gesetz und Satzung festlegen.
Vorstand Ralf Kneller
ist seit April 2013 in den Vorstand der Wohnungsgenossenschaft berufen. Zu seinen Aufgaben zählen strategische und konzeptionelle Arbeiten, die nachhaltige Sicherung der Genossenschaft und ihrer wirtschaftlichen Basis sowie repräsentative Verpflichtungen.
Vorstand Marco Friedrich
ist seit April 2023 in den Vorstand der
Wohnungsgenossenschaft berufen.
Er betreut bauliche und technische Aufgaben.
Natürlich zählt hier bei uns vor allem der „Genossenschaftsgedanke“ in seinem besten Sinn – die Selbsthilfe, die Selbstverantwortung und die Selbstverwaltung. Die Gemeinschaft, Verantwortung und Unterstützung füreinander wird in unserer Wohnungsgenossenschaft großgeschrieben. Das beweisen wir täglich mit unserem Engagement für unsere Mieter und die Region Königs Wusterhausen. Wichtig dabei ist der Anspruch ein wirtschaftlich solides Unternehmen zu führen, bezahlbare und moderne Wohnungen bereitzustellen und trotzdem den Anforderungen der Zukunft gewachsen zu sein.
Dabei nehmen wir genauso Rücksicht auf die wachsende Zahl von Senioren bei unseren Mietern, wie auch auf junge Familien und Singlehaushalte, die bezahlbaren Wohnraum suchen. Moderne Technologien, barrierefreie Wohnungen, alternative Energie – das alles sind für uns schon lange keine Fremdwörter mehr.
Vor allem aber setzen wir auf das Engagement und die Gemeinschaft der Mieter untereinander und unterstützen diesen Gemeinschaftssinn auch mit unseren regelmäßigen Festen und Veranstaltungen.
Darum freuen wir uns auch immer über engagierte Mitglieder, die die Geschicke der Genossenschaft mitbestimmen und lenken wollen.
Sie sind neugierig geworden? Informieren Sie sich doch einfach bei uns und werden auch Sie ein Teil der Gemeinschaft!